Immer ist es die Mehrheit, die die Zeche zahlt. Auch in dieser Euro- Finanz- oder auch Geldsystemkrise wird die große Masse zu den Verlierern gehören. Die wichtigste Frage, die sich stellt: Muss ich unbedingt zu den Verlierern gehören?

Musst Du nicht. Schauen wir uns einfach mal an, was die große Masse macht. Und was daran so falsch ist. 95% der Deutschen sind wie folgt investiert.

Bei all diesen Geldanlagen handelt es sich um Papiere, also um keinen echten Wert, den Du anfassen kannst.
Das sind alles nur Forderungen, die Du stellen kannst. Problem hierbei ist, diese Forderungen können zum Teil oder sogar vollständig abgelehnt werden.

Nehmen wir einmal die Bankanlagen

Genau das gleiche wie in Zypern kann auch in Deutschland passieren.

Bank AGBs seit Oktober 2009:

Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung

Umfang
Der Kunde räumt hiermit dem Kreditinstitut ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in seinen Besitz oder seine sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine).
Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen das Kreditinstitut (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an das Kreditinstitut abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht des Kreditinstituts gelangen.

Durch diese schwammigen Aussagen hat sich die BRD ein volles Durchgriffsrecht gesichert. Wofür? Um ganz legal die Bürger (Bürgen) zu enteignen.

Dazu kommt noch der §47 KWG.

§ 47 KWG Moratorium, Einstellung des Bank und Börsenverkehrs

(1) Sind wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten zu befürchten, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft, insbesondere den geordneten Ablauf des allgemeinen Zahlungsverkehrs erwarten lassen, so kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung
1. einem Kreditinstitut einen Aufschub für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gewähren und anordnen, dass während der Dauer des Aufschubs Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen gegen das Kreditinstitut sowie das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreditinstituts nicht zulässig sind;
2. anordnen, dass die Kreditinstitute für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen weder leisten noch entgegennehmen dürfen; sie kann diese Anordnung auf Arten oder Gruppen von Kreditinstituten sowie auf bestimmte Bankgeschäfte beschränken;
3. anordnen, dass die Börsen im Sinne des Börsengesetzes vorübergehend geschlossen bleiben.
(2) Vor den Maßnahmen nach Absatz 1 hat die Bundesregierung die Deutsche Bundesbank zu hören.
(3) Trifft die Bundesregierung Maßnahmen nach Absatz 1, so hat sie durch Rechtsverordnung die Rechtsfolgen zu bestimmen, die sich hierdurch für Fristen und Termine auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, des Handels-, Gesellschafts-, Wechsel-, Scheck- und Verfahrensrechts ergeben.

Durch diesen Paragraf hat eine Bank jederzeit die Möglichkeit Ein- und Auszahlungen zu stoppen. Bankfeiertage können gemacht werden. Die Banken sind dann geschlossen und Du kommst nicht an Dein Geld. Jeder einzelne Fond kann sich auf diesen Paragrafen berufen und den Handel komplett aussetzen. Das heißt für einen Anteilsbesitzer, kann es sein, dass er nicht mehr an das Geld dran kommt und auch der Fond nicht mehr gehandelt werden kann.

Schauen wir uns die Versicherungen an.

VAG  § 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen


(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.

(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

Was dieser Paragraf legalisiert, möchte ich an einem Beispiel verdeutlichen.

Du zahlst ein Leben lang in eine Versicherung ein. Nun tritt der Fall ein, dass die Versicherung einspringen soll. Was bekommst Du? Bedeutend weniger Geld, als Du eingezahlt hast, oder auch gar nichts. Das ist aber noch nicht alles.

Das was Du Monat für Monat einbezahlt hast, zahlst Du auch schön weiter ein. An dieser Pflicht ändert sich nichts.

Rentenpapiere

Versicherungskonzerne sind dazu verpflichtet zu 87 % in Anleihen zu investieren. Lebens- und Rentenversicherungen sind zum größten Teil also in Anleihen investiert. Unter anderem auch Staatsanleihen.

Wie sicher schätzt Du nun die Staaten ein, wie Griechenland, Zypern, Italien, Spanien und Irland. Würdest Du diesen Staaten Geld leihen?

Durch den CAC (Collective Action Clause) ist es für Staaten erheblich einfacher geworden Schuldenschnitte durchzuführen und Schulden nicht zurückzuzahlen.

Bausparverträge

Die Guthabenzinsen sind immer kleiner als die Darlehenszinsen. Das ergibt sich aus dem Geldsystem. Gelder, die zu Guthabenzinsen angelgt werden, können nie die Inflation ausgleichen. Das ist wirtschaftlich überhaupt nicht machbar. Also macht der Bausparvertrag keinen Sinn.

Aktien und Fonds

Aktien sind nur bedingt Sachwerte. Dabei muss man wissen, wie hoch die Eigenkapitalquote des Unternehmens ist. Beispielsweise haben die DAX30-Unternehmen eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 29,8 %. Im Umkehrschluss bedeutet dies, als Aktieninhaber bist Du zu 70 Prozent in die Finanzierungen (Kredite, Darlehen, …) der Unternehmen investiert. Ob Du das auch so willst, in die Schulden der Unternehmen zu investieren, musst Du Dich entscheiden.

GOW (Geld ohne Wiederkehr)

Du investierst in ein Projekt, Produkt, Unternehmen, … . Leider geht dies den Bach runter und Ihr Geld ist weg.


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